Steuerpflicht bei Arbeiten im Ausland: Ausländische Einkünfte und Progressionsvorbehalt

Steuerpflicht in Deutschland bei ausländischen Einkünften

  • Aus deutscher Sicht ist zu prüfen, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
  • Die beschränkte Steuerpflicht führt dazu, dass bestimmte Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge), Sonderausgaben (z.B. Beiträge zu Lebensversicherungen) oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhalt) nicht abzugsfähig sind. Vorteilhaft erweist sich dagegen, dass der Progressionsvorbehalt nicht steuererhöhend wirkt (gilt nur, sofern keine Antragsveranlagung erfolgt).
  • Wir prüfen für Sie, ob Sie der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen und beraten Sie über die steuerlichen Konsequenzen.

Einkünfte außerhalb Deutschlands / Progressionsvorbehalt

  • Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass im Falle von steuerfreien Einkünften außerhalb Deutschlands auf Ihre deutschen Einkünfte ein erhöhter Steuersatz anzuwenden ist. Dies ist bedingt durch das progressive Steuersystem in Deutschland, wonach grundsätzlich höhere Einkünfte einen höheren durchschnittlichen Steuersatz zur Folge haben.
  • Während die steuerliche Bemessungsgrundlage auf Ihre deutschen Einkünfte beschränkt bleibt, sind zur Ermittlung des hierauf anzuwendenden Steuersatzes Ihre ausländischen Einkünfte einzubeziehen.
  • In einem ersten Schritt wird unter Berücksichtigung Ihrer weltweiten Einkünfte der Steuersatz bestimmt. In einem zweiten Schritt wird dieser Steuersatz auf Ihre deutschen Einkünfte angewendet.

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