Einkommensteuerberechnung & Einkommensteuererklärung: Steuererklärung von einem erfahrenen Fachberater

Steuererklärung: Analyse und Gestaltung Ihrer steuerlichen Situation

  • Eine Analyse Ihrer steuerlichen Situation beginnt in einem ersten Schritt mit einem Beratungsgespräch.
  • Im Anschluss erstellen wir für Sie ein Konzept zur steuerlichen Optimierung bezüglich Ihrer Steuer.
  • Unser ganzheitlicher Beratungsansatz berücksichtigt dabei alle betroffenen Steuerarten.
  • Wunschgemäß werden steuerliche Aspekte der Vermögensvorsorge einbezogen. Den Umfang unseres Konzepts bestimmen Sie.

Einkommensteuererklärung

  • Unsere Kanzlei verfügt über einen großen Erfahrungsschatz bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung. Da uns Ihre Probleme nicht neu sind, können wir die Erklärung und die damit verbundene Berechnung der Einkommensteuer in einem kurzen Zeitrahmen erstellen.
  • Wir werden Sie weitestgehend von formalen Tätigkeiten entlasten. Folgende Vorgehensweise hat sich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung als vorteilhaft erwiesen:
    • Im Anschluss an ein erstes persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch erhalten Sie eine individuelle, auf Ihre steuerliche Situation abgestimmte Checkliste, in der benötigte Dokumente und Informationen aufgeführt sind.
    • Die Dokumente können Sie uns als Kopie zusenden (Anhang an eine E-Mail oder per Post).
    • Wir werden anschließend für Sie die Steuererklärung erstellen.
    • Schriftverkehr mit dem Finanzamt, die Prüfung der Bescheide sowie gegebenenfalls einzulegende Einsprüche werden von uns erledigt.
    • Auf Wunsch erhalten Sie eine Schätzung der Kosten für die Erstellung der Steuererklärung.

    Strafbefreiende Selbstanzeige

    • Die große Koalition will den Druck auf "Steuersünder" noch einmal erhöhen. Die Finanzminister der Länder haben sich darauf geeinigt, dass das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige zwar erhalten bleibt, aber schärferen Regeln unterworfen werden soll.
    • Nach den Vorschlägen der Finanzministerkonferenz ist eine Selbstanzeige ab dem 01.01.2005 nur noch dann straffrei, wenn der hinterzogene Steuerbetrag die Grenze von 25.000 € nicht überschreitet. Weiterhin ist geplant, bei einem Hinterziehungsbetrag zwischen 25.001 € und 100.000 € einen Strafzuschlag in Höhe von 10 %, bei hinterzogenen Steuern über 100.000 € in Höhe von 15 % und bei Überschreitung eines Hinterziehungsbetrags von 1 Mio. € in Höhe von 20 % zu erheben.
    • In Anbetracht der ohnehin schon bestehenden zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Probleme bei der Abgabe einer Selbstanzeige wird der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit durch die bevorstehende Reform der strafbefreienden Selbstanzeige nicht nur schwieriger und riskanter, sondern auch teurer.
    • Außerdem sollen Luxemburg, die Schweiz und Österreich am automatischen Zinsinformationsaustausch teilnehmen. Die betroffenen Banken hätten dann die Zinszahlungen deutscher Anleger automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
    • Sofern man sich für eine strafbefreiende Selbstanzeige entscheidet, steht immer noch die Hürde, diese wirksam abzugeben. In diesem Bereich, insbesondere bei der nachträglichen Deklarierung ausländischer Kapitaleinkünfte, besitzen wir weitreichende Erfahrungen.
    • Wir behandeln Ihr Anliegen kompetent, schnell und vertraulich. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.

Bitte wählen Sie

Steuerberater Knut Riedel

Kontakt

Kontakt

Steuerkanzlei Knut Riedel
Birketweg 30
80639 München

Weitere Beratungsstelle
Neufeldstraße 4
82140 Olching

089 - 78 31 50
Kontaktformular

Anfahrtsskizze (PDF)

Steuerberatung in München – "Wir sind für Sie da!"
Unabhängig davon, ob Sie eine steuerliche Beratung zu nationalen oder internationalen Sachverhalten wünschen, wir Ihre Buchhaltung und die Erstellung von Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen übernehmen sollen, wir sind Ihr zuverlässiger Partner.