Doppelte Haushaltsführung und Werbungskostenabzug
- Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, wie Mieten für die Zweitwohnung und Familienheimfahrten, haben in der Regel einen hohen Werbungskostenabzug zur Folge und führen damit zu einer beachtlichen Minderung der Steuerlast.
- Neben dem Unterhalt und der Nutzung von zwei Haushalten müssen zur steuerlichen Anerkennung weitere Bedingungen erfüllt sein.
- Die Finanzverwaltung stellt regelmäßig hohe Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung.
- Wir empfehlen eine rechtzeitige Beratung zum Thema „Doppelte Haushaltsführung“, damit sich später für Sie hieraus keine steuerlichen Nachteile ergeben.
Nachträglich gezahlter Arbeitslohn
- Sofern nachträglich ausländischer Arbeitslohn gezahlt wird, während Sie bereits (wieder) in Deutschland tätig sind beziehungsweise wohnen (z. B. Bonuszahlung), ist die Zuordnung des Besteuerungsrechts zu prüfen. Grundsätzlich ist der Arbeitslohn in Deutschland steuerfrei, wenn dieser eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit betrifft und mit dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
- Voraussetzung ist beim Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht jedoch, dass die Besteuerung außerhalb Deutschlands nachgewiesen wird (z.B. durch ausländischen Einkommensteuerbescheid).
- Nachträglicher Arbeitslohn, der für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, ist grundsätzlich in die deutsche Einkommensteuererklärung aufzunehmen, da er im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt wird.