Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuervergütungsverfahren

Umsatzsteuerrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

  • Die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung der Lieferung oder sonstigen Leistung ist von entscheidender Bedeutung, wenn spätere Steuernachforderungen vermieden werden sollen.
  • Ebenso ist eine Reihe von formalen Anforderungen im Umsatzsteuerrecht einzuhalten.
  • Wir verfügen über weitreichende Erfahrungen im umsatzsteuerlichen Bereich und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
  • Bei einer grenzüberschreitenden Lieferung oder einem Leistungsaustausch ist stets zu bestimmen, in welchem Staat Umsatzsteuerpflicht besteht. Befindet sich zum Beispiel der Ort der sonstigen Leistung im Ausland, ist dieser Vorgang in Deutschland nicht steuerbar. Weiterhin sind Fragen zu den formellen Anforderungen zu klären.

Vorsteuervergütung und Vorsteuervergütungsverfahren

  • Sofern im Ausland Umsatzsteuer entrichtet wird (Vorsteuer), kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuervergütung in Frage. Dies setzt ein so genanntes Vorsteuervergütungsverfahren im Ausland voraus. Wir helfen Ihnen hier schnell und kompetent.

Änderungen zur Umsatzsteuer ab 2010

  • Am 01.01.2010 traten wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer in Kraft.
  • So gilt nun grundsätzlich für an einen anderen Unternehmer erbrachte sonstige Leistungen, dass diese an dem Ort ausgeführt werden, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Im Regelfall sind dann an einen ausländischen Unternehmer erbrachte sonstige Leistungen nicht in Deutschland, sondern im Ausland steuerbar.
  • Bei Umsätzen im Zusammenhang mit einem Grundstück kommt es jedoch weiterhin auf den Ort des Grundstücks an. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem in Deutschland gelegenen Grundstück unterliegen daher im Regelfall der deutschen Umsatzsteuer. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen, z.B. bei kulturellen, künstlerischen sowie wissenschaftlichen Leistungen.

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