Wegzug ins Ausland
- Allein die schlichte Verlegung Ihres privaten Wohnsitzes ins Ausland kann schon einen Besteuerungstatbestand auslösen.
- Eine rechtzeitige steuerliche Planung ist in jedem Falle zu empfehlen.
- Sprechen Sie uns bei Fragen zum Außensteuerrecht bzw. Außensteuergesetz an.
Unterhalt mehrerer Wohnsitze
Sofern in verschiedenen Ländern Wohnsitze (Wohnungen) unterhalten werden, ist fraglich, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den verschiedenen Einkünften zusteht.
Eine Analyse Ihrer steuerlichen Situation erfordert Kenntnisse in
- den Regelungen zum nationalen Steuerrecht der betreffenden Länder,
- den Bestimmungen zum Außensteuerrecht,
- den Doppelbesteuerungsabkommen sowie
- dem Recht beziehungsweise der Rechtsprechung der Europäischen Union bzw. zwischenstaatlicher Abkommen.
Wir begleiten Sie sicher durch die unterschiedlichen Rechtsgebiete.